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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.12.2010 - III-1 Ws 271/10   

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https://dejure.org/2010,19135
OLG Düsseldorf, 20.12.2010 - III-1 Ws 271/10 (https://dejure.org/2010,19135)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2010 - III-1 Ws 271/10 (https://dejure.org/2010,19135)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2010 - III-1 Ws 271/10 (https://dejure.org/2010,19135)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch eines durch den Pflichtverteidiger hinzugezogenen Dolmetschers gegenüber der Staatskasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EMRK Art. 6 Abs. 3 lit. e; JVEG § 1
    Vergütungsanspruch des durch den Pflichtverteidiger hinzugezogenen Dolmetschers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 719
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01

    Zur Verpflichtung der Staatskasse, im Rahmen von Gesprächen zwischen dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2010 - 1 Ws 271/10
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung räumt Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK dem der Gerichtssprache unkundigen Beschuldigten unabhängig von seiner finanziellen Lage für das gesamte Strafverfahren und damit auch für vorbereitende Gespräche mit einem Verteidiger einen Anspruch auf unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers ein (BGHSt 46, 178), ohne dass es zuvor eines förmlichen Antragsverfahrens bedarf (BVerfG NJW 2004, 50).

    Denn dem Beschuldigten, der die Gerichtssprache nicht versteht oder sich nicht in ihr ausdrücken kann, dürfen keine Nachteile im Vergleich zu einem dieser Sprache kundigen Beschuldigten entstehen (vgl. BVerfG NJW 2004, 50; Brandenburgisches OLG StraFo 2005, 415).

  • OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 1 Ws 83/05

    Strafverfahren: Anspruch des Beschuldigten auf unentgeltliche Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2010 - 1 Ws 271/10
    Denn dem Beschuldigten, der die Gerichtssprache nicht versteht oder sich nicht in ihr ausdrücken kann, dürfen keine Nachteile im Vergleich zu einem dieser Sprache kundigen Beschuldigten entstehen (vgl. BVerfG NJW 2004, 50; Brandenburgisches OLG StraFo 2005, 415).

    Dabei ist zu bedenken, dass das Kostenfestsetzungsverfahren (§ 464b StPO) insoweit auch bereits isoliert während des noch laufenden Verfahrens durchgeführt werden kann, da nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben die Dolmetscherkosten für Verteidigergespräche in jedem Fall zu ersetzen sind (vgl. Brandenburgisches OLG StraFo 2005, 415).

  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2010 - 1 Ws 271/10
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung räumt Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK dem der Gerichtssprache unkundigen Beschuldigten unabhängig von seiner finanziellen Lage für das gesamte Strafverfahren und damit auch für vorbereitende Gespräche mit einem Verteidiger einen Anspruch auf unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers ein (BGHSt 46, 178), ohne dass es zuvor eines förmlichen Antragsverfahrens bedarf (BVerfG NJW 2004, 50).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2023 - 20 KLs 358 Js 11338/21

    Erstattung von Dolmetscher-/Übersetzungskosten bei Beauftragung des

    Der Dolmetscher/Übersetzer erwirbt in diesen Fällen keinen unmittelbaren Anspruch gegen die Staatskasse, sondern allein gegen seinen Auftraggeber, welcher sich sodann wiederum gegenüber der Staatskasse schadlos zu halten hat (OLG Düsseldorf 20.12.2010 - 1 Ws 271/10, NStZ 2011, 719; OLG Oldenburg 24.06.2011 - 1 Ws 241/11, NStZ 2011, 719; LG Dortmund 30.11.2017 - 35 Qs 24/17, BeckRS 2017, 148602; MAH Strafverteidigung/Schulte, 3. Aufl. 2022, § 18 Rn. 26; Mayer/Kroiß/Ebert, RVG, 8. Aufl. 2021, § 46 Rn. 134).

    bb) Die Dolmetscherin/Übersetzerin hat sich sodann an ihren Auftraggeber Rechtsanwalt A zu halten, welcher die Kosten zu verauslagen hat (OLG Düsseldorf 20.12.2010 - 1 Ws 271/10, NStZ 2011, 719).

    Dass die Dolmetscherin/Übersetzerin vom Verteidiger ermächtigt worden wäre, den ihm zustehenden Auslagenerstattungsanspruch selbst gegen die Staatskasse geltend zu machen (vgl. OLG Düsseldorf 20.12.2010 - 1 Ws 271/10, NStZ 2011, 719; MAH Strafverteidigung/Schulte, 3. Aufl. 2022, § 18 Rn. 26), ist nicht vorgetragen und auch sonst nicht ersichtlich.

  • OLG Hamm, 25.03.2014 - 1 Ws 114/14

    Anspruch auf unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers für die Verständigung

    Ergänzend wird auf die Beschlüsse des OLG Jena vom 16.02.2012 - 2 Ws 580/11 - www.burhoff.de - und des OLG Karlsruhe vom 09.09.2009 - 2 Ws 305/09 - juris - hingewiesen und angemerkt, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2010 - III - 1 Ws 271/10 - ) Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK dem der Gerichtssprache unkundigen Beschuldigten unabhängig von seiner finanziellen Lage für das gesamte Strafverfahren und damit auch für vorbereitende Gespräche mit einem Verteidiger einen Anspruch auf unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers einräumt (BGHSt 46, 178), ohne dass es zuvor eines förmlichen Antragsverfahrens bedarf (BVerfG NJW 2004, 50).
  • OLG Hamm, 25.03.2014 - 1 Ws 114/13

    Anspruch auf unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers für vorbereitende

    Ergänzend wird auf die Beschlüsse des OLG Jena vom 16.02.2012 - 2 Ws 580/11 - www.burhoff.de - und des OLG Karlsruhe vorn 09.09.2009 - 2 Ws 305/09 - [...] - hingewiesen und angemerkt, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vorn 20.12.2010 - III - 1 Ws 271/10 ) Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK dem der Gerichtssprache unkundigen Beschuldigten unabhängig von seiner finanziellen Lage für das gesamte Strafverfahren und damit auch für vorbereitende Gespräche mit einem Verteidiger einen Anspruch auf unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers einräumt (BGHSt 46, 178 ), ohne dass es zuvor eines förmlichen Antragsverfahrens bedarf (BVerfG NJW 2004, 50).
  • LG Dortmund, 30.11.2017 - 35 Qs 24/17

    Erstattungsanspruch eines Rechtsanwalts von Dolmetscherkosten für ein

    Der Regelungsgehalt der Vorschrift ermächtigt sowohl den Beschuldigten als auch seinen Verteidiger, die Erstattung der entstandenen Aufwendungen für den Dolmetscher aus der Staatskasse zu verlangen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2010, Az. 1 Ws 271/10 = NStZ 2011, 719).
  • LG Berlin, 22.05.2013 - 82 T 532/12

    Überprüfung der Erforderlichkeit der anwaltlichen Vertretung im Rahmen der

    Ob eine Rechtsverfolgung mutwillig ist oder ob sie einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur kostengünstigeren Rechtsverfolgung darstellt, ist im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vom Prozessgericht zu entscheiden und nicht im Verfahren auf Festsetzung der dem Anwalt aus der Landeskasse zustehenden Vergütung nach § 55 Abs. 1 RVG, so BAG RVGreport 2012, 36 = NJW 2011, 3260 unter Rdn. 19 sowie BAG RVGreport 2011, 358 = JurBüro 2011, 374.
  • LG Düsseldorf, 13.01.2011 - 11 KLs 43/10

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Vergütung für einen Dolmetscher i.H.v. 0,00

    Vielmehr wird Art. 6 Abs. 3 lit e EMRK dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass der Pflichtverteidiger, sofern er für vorbereitende Gespräche mit dem Angeklagten die Hinzuziehung eines Dolmetschers für erforderlich hält, die hierdurch entstandenen Aufwendungen aus der Staatskasse erstattet verlangen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 20.12.2010, Az: III-1 Ws 271/10; OLG Düsseldorf, StV 2000, 194 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 24.06.2011 - 1 Ws 241/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18117
OLG Oldenburg, 24.06.2011 - 1 Ws 241/11 (https://dejure.org/2011,18117)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.06.2011 - 1 Ws 241/11 (https://dejure.org/2011,18117)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. Juni 2011 - 1 Ws 241/11 (https://dejure.org/2011,18117)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Erstattung von Dolmetscherkosten für Gespräche mit einem zweiten Wahlverteidiger

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erstattung von Dolmetscherkosten für Gespräche mit einem zweiten Wahlverteidiger

  • rechtsportal.de

    EMRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. e
    Erstattung von Dolmetscherkosten für Gespräche mit einem zweiten Wahlverteidiger

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 719
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.06.2011 - 1 Ws 241/11
    Er muss in die Lage versetzt werden, die ihn betreffenden wesentlichen Verfahrensvorgänge verstehen und sich im Verfahren verständlich machen zu können, weshalb ihm in weitem Umfang Verständigungshilfen zu gewähren sind, BVerfG NJW 1983, 2762 [BVerfG 17.05.1983 - 2 BvR 731/80] .
  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.06.2011 - 1 Ws 241/11
    6 Abs. 3 Buchst. e MRK räumt dem der Gerichtssprache nicht kundigen Angeklagten (Beschuldigten) unabhängig von seiner finanziellen Lage für das gesamte Strafverfahren und damit auch für vorbereitende Gespräche mit einem Verteidiger einen Anspruch auf unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers ein, auch wenn kein Fall einer notwendigen Verteidigung im Sinne des § 140 StPO oder des Art. 6 Buchst. c MRK gegeben ist, BGH NStZ 2001, 107 [BGH 26.10.2000 - 3 StR 6/00] .
  • BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01

    Zur Verpflichtung der Staatskasse, im Rahmen von Gesprächen zwischen dem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.06.2011 - 1 Ws 241/11
    Ob das Recht aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK mit Rücksicht darauf, dass diese Vorschrift eine Ungleichbehandlung mit einem der deutschen Sprache mächtigen Angeklagten bzw. Beschuldigten verhindern soll, vgl. BVerfG NJW 2004, 50 [BVerfG 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01] , [BVerfG 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01] die Unentgeltlichkeit der Hinzuziehung eines Dolmetschers für den Verkehr mit mehr als einem Verteidiger gewährt (so LG Dresden - 3 Qs 92/10 - Beschluss vom 16. August 2010, zitiert nach juris. LG Osnabrück StraFo 2011, 89), weil nach deutschem Strafprozessrecht ein Beschuldigter sich des Beistandes von bis zu drei gewählten Verteidigern bedienen darf, § 137 Abs. 1 StPO , oder ob der aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK herzuleitende Grundsatz des fairen Verfahrens bereits dann gewahrt ist, wenn der Betroffene zum Zeitpunkt des Anfalls der Dolmetscherkosten schon von einem durch ihn gewählten Verteidiger verteidigt war (vgl. AG Rosenheim - 8 Ds 280Js 22311/10 - Beschluss vom 3. März 2011, zitiert nach juris, für den Fall, dass der zunächst vom Betroffenen gewählte Verteidiger zum Pflichtverteidiger bestellt war und kein Anhalt für ein gestörtes Vertrauensverhältnis zu diesem bestand), kann vorliegend offen bleiben.
  • LG Dresden, 16.08.2010 - 3 Qs 92/10

    Recht eines Sprachunkundigen auf Anbahnungsgespräche bzw. Mandatsgespräche mit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.06.2011 - 1 Ws 241/11
    Ob das Recht aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK mit Rücksicht darauf, dass diese Vorschrift eine Ungleichbehandlung mit einem der deutschen Sprache mächtigen Angeklagten bzw. Beschuldigten verhindern soll, vgl. BVerfG NJW 2004, 50 [BVerfG 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01] , [BVerfG 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01] die Unentgeltlichkeit der Hinzuziehung eines Dolmetschers für den Verkehr mit mehr als einem Verteidiger gewährt (so LG Dresden - 3 Qs 92/10 - Beschluss vom 16. August 2010, zitiert nach juris. LG Osnabrück StraFo 2011, 89), weil nach deutschem Strafprozessrecht ein Beschuldigter sich des Beistandes von bis zu drei gewählten Verteidigern bedienen darf, § 137 Abs. 1 StPO , oder ob der aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK herzuleitende Grundsatz des fairen Verfahrens bereits dann gewahrt ist, wenn der Betroffene zum Zeitpunkt des Anfalls der Dolmetscherkosten schon von einem durch ihn gewählten Verteidiger verteidigt war (vgl. AG Rosenheim - 8 Ds 280Js 22311/10 - Beschluss vom 3. März 2011, zitiert nach juris, für den Fall, dass der zunächst vom Betroffenen gewählte Verteidiger zum Pflichtverteidiger bestellt war und kein Anhalt für ein gestörtes Vertrauensverhältnis zu diesem bestand), kann vorliegend offen bleiben.
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2023 - 20 KLs 358 Js 11338/21

    Erstattung von Dolmetscher-/Übersetzungskosten bei Beauftragung des

    bb) Daneben kann der Dolmetscher/Übersetzer auch vom Beschuldigten oder seinem Verteidiger selbst beauftragt werden, mit nachfolgender Auslagenerstattung, wobei dann die Gefahr besteht, dass bestimmte Teile der Translationskosten wegen Sachfremdheit nicht erstattet werden (OLG Oldenburg 24.06.2011 - 1 Ws 241/11, NStZ 2011, 719 (720); Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl. 2021, § 187 Rn. 22 ff.; Kulhanek, Die Sprach- und Ortsfremdheit von Beschuldigten im Strafverfahren, 2019, S. 54).

    Der Dolmetscher/Übersetzer erwirbt in diesen Fällen keinen unmittelbaren Anspruch gegen die Staatskasse, sondern allein gegen seinen Auftraggeber, welcher sich sodann wiederum gegenüber der Staatskasse schadlos zu halten hat (OLG Düsseldorf 20.12.2010 - 1 Ws 271/10, NStZ 2011, 719; OLG Oldenburg 24.06.2011 - 1 Ws 241/11, NStZ 2011, 719; LG Dortmund 30.11.2017 - 35 Qs 24/17, BeckRS 2017, 148602; MAH Strafverteidigung/Schulte, 3. Aufl. 2022, § 18 Rn. 26; Mayer/Kroiß/Ebert, RVG, 8. Aufl. 2021, § 46 Rn. 134).

    bb) Die Dolmetscherin/Übersetzerin hat sich sodann an ihren Auftraggeber Rechtsanwalt A zu halten, welcher die Kosten zu verauslagen hat (OLG Düsseldorf 20.12.2010 - 1 Ws 271/10, NStZ 2011, 719).

    Dass die Dolmetscherin/Übersetzerin vom Verteidiger ermächtigt worden wäre, den ihm zustehenden Auslagenerstattungsanspruch selbst gegen die Staatskasse geltend zu machen (vgl. OLG Düsseldorf 20.12.2010 - 1 Ws 271/10, NStZ 2011, 719; MAH Strafverteidigung/Schulte, 3. Aufl. 2022, § 18 Rn. 26), ist nicht vorgetragen und auch sonst nicht ersichtlich.

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